Batteriegesetz - Rücknahme und Entsorgung
Umweltschutz? Wir machen mit!
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der folgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien verwenden und diese in der Form, in der sie an sie geliefert wurden, nicht mehr weiterverkaufen (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien bei einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt in unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (siehe unten) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des verwendeten Schadstoffes – „Cd“ steht dabei für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.
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